Das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz sieht ein Buchungssystem vor, bei dem die Eltern entscheiden, für wie viele Stunden pro Tag Sie Ihr Kind in der Kindertageseinrichtung anmelden.
Eine Mindestzeit von vier Stunden täglich für fünf Tage in der Woche ist vorgeschrieben. Je nach familiärer Situation kann eine Buchung bis maximal zehn Stunden täglich erfolgen.
Beitragszuschuss
Bayern entlastet die Familien bei den Beiträgen. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst.
Seit 1. Januar 2020 können Eltern von Krippenkindern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Diese Bezuschussung erfolgt einkommensabhängig. Die Beantragung des Zuschusses muss durch die Eltern über: https://www.zbfs.bayern.de/antraege.php erfolgen.
Es gelten folgende Beiträge (seit Febr. 23):
Übersicht der monatlichen Elternbeiträge | ||
---|---|---|
Buchungszeit (täglich) | Krippe | Kindergarten/Hort |
Bis 4 Stunden | 205,00 € | 90,00€ |
Bis 5 Stunden | 225,00 € | 100,00 € |
Bis 6 Stunden | 250,00 € | 115,00 € |
Bis 7 Stunden | 270,00 € | 125,00 € |
Bis 8 Stunden | 290,00 € | 135,00 € |
Bis 9 Stunden | 315,00 € | 145,00 € |
Bis 10 Stunden | 335,00 € | 160,00 € |